KOSTENERSTATTUNG DURCH DIE KRANKENKASSEN
Bei WahltherapeutInnen werden die gesamten Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert. Die Krankenkassen erstatten auf Antrag, erst nach Abschluss der Behandlungen, einen Teil der Behandlungskosten.
VORGANGSWEISE
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Als erstes benötigen Sie einen Verordnungsschein Ihrer Ärztin/Ihres Arztes mit namentlicher Zuweisung an die Therapeutin/den Therapeuten, versehen mit einer chefärztlichen Bewilligung.
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Erst danach kann mit der Behandlung begonnen werden.
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Nach Abschluss der Behandlungen können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse die Kostenerstattung des Kassentarifes beantragen.
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Dazu senden Sie den bewilligten Verordnungsschein sowie den Nachweis der Bezahlung der Behandlungen an Ihre Krankenkasse.
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Die Angabe Ihrer Bankverbindung beschleunigt die Rückvergütung.
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Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Krankenversicherungsanstalt unterschiedlich. Den jeweiligen Erstattungsbetrag können Sie telefonisch bei Ihrer Krankenkasse erfragen.