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KOSTENERSTATTUNG DURCH DIE KRANKENKASSEN

Bei WahltherapeutInnen werden die gesamten Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert. Die Krankenkassen erstatten auf Antrag, erst nach Abschluss der Behandlungen, einen Teil der Behandlungskosten.

VORGANGSWEISE

  • Als erstes benötigen Sie einen Verordnungsschein für Physiotherapie Ihrer Ärztin/Ihres Arztes. Diese muss aktuell nur von Versicherten der SVS chefärztlich Bewilligt werden.

  • Erst danach kann mit der Behandlung begonnen werden.

  • Nach Abschluss der Behandlungen können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse die Kostenerstattung des Kassentarifes beantragen.

  • Dazu senden Sie den bewilligten Verordnungsschein sowie den Nachweis der Bezahlung der Behandlungen an Ihre Krankenkasse.

  • Die Angabe Ihrer Bankverbindung beschleunigt die Rückvergütung.

  • Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Krankenversicherungsanstalt unterschiedlich. Den jeweiligen Erstattungsbetrag können Sie telefonisch bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

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